Geborgen Daheim ist eine Erziehungshilfe nach § 27 i.V.m. § 31 SGB VIII , bei der examinierte Pflegefachkräfte (teilweise mit Zusatzqualifikation zur Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin) hoch belastete Familien bei der Versorgung ihrer Säuglinge, Kleinkinder und darüber hinaus Kinder bis zum 18. Lebensjahr unterstützen und begleiten können.
Das Ziel der Hilfe ist es, die Handlungskompetenz der Eltern zu verändern und zu stärken, um ihren Kindern eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft bieten zu können und den Verbleib des Kindes in der Familie zu sichern. Die Eltern sollen befähigt werden, ihre Aufgaben eigenständig und selbstverantwortlich, ohne fremde Hilfe wahrnehmen zu können.
Die Pflegefachkraft unterstützt die Familie insbesondere bei der Sicherstellung der Versorgung des Kindes in Hinblick auf das gesundheitliche Wohl der Kinder. GD dient damit einer indirekten Sicherung und (Wieder-) herstellung der Erziehungsfunktion der Familie. Dabei ist GD von den klassischen Erziehungshilfen, wie die Sozialpädagogische Familienhilfe und die Erziehungsbeistandschaft ,abzugrenzen. Die Unterstützungsleistung ist insbesondere auf eine Förderung der elterlichen Gesundheitsfürsorge bzw. die Versorgung, Pflege und Förderung des Kindes sowie den Aufbau einer tragfähigen Eltern- Kind- Interaktion und - Bindung ausgerichtet. Im Auftrag des zuständigen Jugendamtes bauen die Hilfeziele auf folgenden Grundlagen auf:
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Geborgen Daheim sind:
Fallanfragen können durch zuständige Jugendamtsmitarbeiter des (Allgemeinen) Sozialen Dienstes, per Email oder telefonisch, an die Einsatzkoordinatorinnen (s.o.) gerichtet werden.